Photovoltaik Förderung 2026 besteht aus drei Bausteinen: einem zinsgünstigen KfW Kredit für Anlage und Speicher, der weiterhin geltenden 0 Prozent Mehrwertsteuer auf Anlagen bis 30 Kilowattpeak, und der gesetzlichen Einspeisevergütung, die aktuell bei bis zu 12,34 Cent pro Kilowattstunde liegt. Ein eigenes Landesförderprogramm gibt es in Bayern 2026 nicht, einzelne Kommunen bieten aber eigene Zuschüsse an.
Dieser Beitrag ordnet die aktuellen Förderbausteine für Unterfranken ein, zeigt den Unterschied zwischen privater und gewerblicher Nutzung, und erklärt, warum die Entscheidung für eine Anlage 2026 zeitlich relevant ist.
Kurzübersicht: Förderbausteine 2026
| Förderart | Was sie bringt | Wer profitiert |
| KfW Kredit 270 | Zinsgünstiger Kredit bis 150.000 Euro für Anlage und Speicher | Privat und Gewerbe |
| Mehrwertsteuerbefreiung | 0 Prozent MwSt. auf Anlagen bis 30 Kilowattpeak | Private und gewerbliche Käufer gleichermaßen |
| Einspeisevergütung | Feste Vergütung pro eingespeister Kilowattstunde, 20 Jahre garantiert | Alle Anlagenbetreiber mit Netzeinspeisung |
| Kommunale Zuschüsse | Zusätzliche, lokal begrenzte Förderung, je nach Gemeinde unterschiedlich | Abhängig vom Wohn- oder Betriebsort |
KfW Förderung für Photovoltaik und Speicher
Die KfW bietet über den Kredit 270 (Erneuerbare Energien Standard) einen zinsgünstigen Kredit für Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Kombinationen aus beidem, aktuell mit einem effektiven Jahreszins ab rund 4,5 Prozent und einer Kreditsumme von bis zu 150.000 Euro. Der Kredit steht sowohl privaten Bauherren als auch gewerblichen Betreibern offen und lässt sich mit anderen Fördermitteln kombinieren, solange keine Doppelförderung derselben Kosten entsteht.
Da sich Kreditkonditionen ändern können, empfehlen wir, den aktuellen Zinssatz und die Förderbedingungen vor der endgültigen Finanzierungsplanung direkt zu prüfen oder bei der Beratung mit uns abzustimmen.
0 Prozent Mehrwertsteuer auf Photovoltaikanlagen
Für Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowattpeak gilt weiterhin der Nullsteuersatz, das heißt, weder auf die Anlage noch auf den Speicher fällt Mehrwertsteuer an, wenn die Anlage auf oder in der Nähe von Wohngebäuden, öffentlichen Gebäuden oder Gebäuden für gemeinnützige Zwecke installiert wird. Diese Regelung betrifft die meisten Einfamilienhaus- und kleineren Gewerbeanlagen in Unterfranken direkt und senkt die Anschaffungskosten spürbar, ohne dass ein separater Förderantrag nötig ist.
Einspeisevergütung 2026: Aktuelle Sätze
Seit dem 1. Februar 2026 gilt für neue Anlagen bis 10 Kilowattpeak eine Einspeisevergütung von 7,78 Cent pro Kilowattstunde bei Teileinspeisung und 12,34 Cent pro Kilowattstunde bei Volleinspeisung. Für Anlagen zwischen 10 und 40 Kilowattpeak liegen die Sätze bei 6,73 Cent (Teileinspeisung) und 10,35 Cent (Volleinspeisung).
Ab August 2026 sinken die Sätze leicht, auf 7,71 Cent und 12,23 Cent pro Kilowattstunde für Anlagen bis 10 Kilowattpeak. Die Vergütung wird für jede Anlage bei Inbetriebnahme für 20 Jahre festgeschrieben, spätere Absenkungen der gesetzlichen Sätze betreffen bereits laufende Anlagen also nicht.
Wichtig für die Planung: Ab dem 1. Januar 2027 soll die feste Einspeisevergütung für neue kleine Anlagen entfallen und durch marktorientierte Modelle ersetzt werden. Wer sich die 20 Jahre garantierte, feste Vergütung noch sichern möchte, sollte die Inbetriebnahme der Anlage vor Ende 2026 einplanen, nicht erst danach.
Warum es in Bayern kein Landesförderprogramm gibt und was das für Unterfranken bedeutet
Bayern selbst stellt 2026 kein flächendeckendes Landesförderprogramm für Photovoltaik bereit, die Förderung läuft in erster Linie über den Bund (KfW, Mehrwertsteuerbefreiung, Einspeisevergütung). Einzelne bayerische Kommunen bieten jedoch eigene, lokal begrenzte Zuschüsse an, die Höhe und die Voraussetzungen unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde deutlich. Für Standorte rund um Würzburg, Hammelburg, Bad Kissingen und Schweinfurt lohnt sich daher ein direkter Blick auf die jeweilige Kommune, statt sich allein auf Bundesförderung zu verlassen.
Förderung für gewerbliche Solaranlagen in Bayern
Eine gewerbliche Solaranlage in Bayern profitiert von denselben Bundesinstrumenten wie eine private Anlage, KfW Kredit, Mehrwertsteuerbefreiung bis 30 Kilowattpeak, und Einspeisevergütung, kommt aber mit zusätzlichen steuerlichen und rechtlichen Pflichten. Dazu zählen die steuerliche Behandlung als Betriebsvermögen, mögliche Abschreibungsmöglichkeiten, und bei gewerblicher Nutzung die wiederkehrende Prüfpflicht nach DGUV Vorschrift 3, die für private Dachanlagen nicht gilt. Details zur DGUV V3 Prüfpflicht und den aktuellen Kosten dafür haben wir bereits in unserem Beitrag zu Photovoltaik mit Speicher in Würzburg zusammengefasst.
So sichern Sie sich die Förderung: Schritt für Schritt
- Vor-Ort-Beratung einholen, um Dachfläche, Verschattung und tatsächlichen Verbrauch realistisch einzuschätzen.
- Fördermittel prüfen, KfW Kredit, Mehrwertsteuerbefreiung und mögliche kommunale Zuschüsse für Ihren konkreten Standort.
- Anlage und Speicher dimensionieren, basierend auf Verbrauch, Dachfläche und gewünschter Autarkie.
- Förderanträge stellen, bevor die Anlage bestellt oder installiert wird, da manche Förderungen einen Antrag vor Maßnahmenbeginn voraussetzen.
- Inbetriebnahme planen, idealerweise noch 2026, um sich die aktuell geltende, 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung zu sichern.
- Bei gewerblicher Nutzung die DGUV V3 Prüfung einplanen, damit Anlage und Prüfpflicht von Anfang an zusammen organisiert sind.
Häufig gestellte Fragen
Gibt es 2026 ein eigenes Photovoltaik Förderprogramm des Landes Bayern?
Nein, ein flächendeckendes Landesförderprogramm gibt es in Bayern 2026 nicht. Die Förderung läuft über Bundesinstrumente wie den KfW Kredit, die Mehrwertsteuerbefreiung und die Einspeisevergütung, ergänzt durch teils vorhandene, lokal begrenzte kommunale Zuschüsse.
Bis wann muss eine Anlage in Betrieb gehen, um die aktuelle Einspeisevergütung zu sichern?
Die feste, 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung für neue kleine Anlagen soll ab dem 1. Januar 2027 durch marktorientierte Modelle ersetzt werden. Wer die aktuelle, feste Vergütung sichern möchte, sollte die Inbetriebnahme noch 2026 einplanen.
Gilt die Mehrwertsteuerbefreiung auch für Batteriespeicher?
Ja, die 0 Prozent Mehrwertsteuer gilt für Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowattpeak sowie für dazugehörige Batteriespeicher, wenn die Anlage auf oder in der Nähe entsprechend qualifizierter Gebäude installiert wird.
Können KfW Kredit und Mehrwertsteuerbefreiung gleichzeitig genutzt werden?
Ja, beide lassen sich kombinieren, solange dieselben Kosten nicht doppelt gefördert werden. Eine genaue Abstimmung der Förderbausteine sollte vor Vertragsabschluss erfolgen.
Unterscheidet sich die Förderung für private und gewerbliche Solaranlagen?
Die grundlegenden Förderinstrumente, KfW Kredit, Mehrwertsteuerbefreiung und Einspeisevergütung, stehen beiden offen. Gewerbliche Anlagen kommen zusätzlich mit steuerlichen Besonderheiten und der Pflicht zur wiederkehrenden DGUV V3 Prüfung, die private Anlagen nicht betrifft.
Über Elektro Föcher: Als Meisterbetrieb mit über 12 Jahren Erfahrung planen und installieren wir Photovoltaikanlagen mit Speicher für Privathaushalte, Gewerbe und Mehrfamilienhäuser in Hammelburg, Bad Kissingen, Schweinfurt, Würzburg und ganz Unterfranken. Mehr zu unseren Leistungen: Photovoltaik Privat, Photovoltaik gewerblich, Photovoltaik Mehrfamilienhäuser und DGUV Prüfungen.
Kontakt: +49 9721 1880212 | info@elektro-foecher.de | Renzbergstr. 15, 97762 Hammelburg
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